Berlin (opm) - Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von
Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung
der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt werden.
Am 11.
Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom Deutschen Bundestag am 29.
März 2012 beschlossene Novellierung des EEG vorläufig gestoppt und den
Vermittlungsausschuss angerufen. Gegenüber dem Bundestagsbeschluss sieht
die Einigung verschiedene Änderungen vor. Unter anderem wird ein
Gesamtausbauziel für die EEG-geförderte Photovoltaik in Deutschland in
Höhe von 52 GW verankert.
Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßte die Einigung.
Im Einzelnen einigte sich der Vermittlungsausschuss auf folgende Anpassungen des Gesetzentwurfs:
.
Es bleibt bei der Einmalabsenkung der Vergütungssätze. Für
Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und
40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen
. Kleine
Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den
technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis
einschließlich 1.000 kW werden 90 Prozent der Jahresstrommenge vergütet.
Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb
genommenen Anlagen. Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch
erst ab dem 1. Januar 2014 begrenzt.
. Es wird ein
Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe
von 52 GW verankert. Im Gegenzug bleibt der jährliche Ausbaukorridor in
der Höhe von 2.500 - 3.500 MW bestehen und wird nicht abgesenkt. Bisher
wurden in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von
rund 27 GW errichtet. Die Photovoltaik wird so an den Markt
herangeführt. Ist das Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen
keine Vergütung mehr. Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche
neue Anlagen auch danach gesichert.
. Die Größenbegrenzung bei
der Vergütung von Freiflächenanlagen bleibt bei 10 MW, aber die
Zusammenfassung von Anlagen zu einer Gesamtanlage erfolgt pro Gemeinde
im Umkreis von 2 km anstelle der bisher festgelegten 4 km.
. Im
EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der
Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine
Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen mit einer
Leistung von mehr als 10 MW einzuführen.
. Die
Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein
Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die
vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben
unverändert.
Die Änderungen wurden am 28. Juni 2012 dem Bundestag
zur Abstimmung vorgelegt. Nach der Sitzung des Bundesrats am 29. Juni
2012 kann - sofern kein Einspruch erfolgt - das Gesetz im Bundesanzeiger
veröffentlicht werden. Es wird rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft
treten.
Quelle: BMU Pressedienst Nr. 096/12 vom 28. Juni 2012

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