Rom/Padua (opm) - Das neue Regelwerk für Förderung von Strom aus Photovoltaik in Italien, das Conto Energia V, tritt am 27.08.2012 in Kraft.
Mit
der Neuregelung versucht die italienische Regierung, die Kosten der
Solarwende weiter abzusenken, hält aber am Prinzip der Förderung der
Solarenergie fest. Langfristiges Ziel bleibt in Italien die
Unabhängigkeit der erneuerbaren Energien von staatlichen Subventionen.
Kernelement
der neuen Förderrichtlinien ist eine Absenkung der Einspeisevergütung
gegenüber dem Conto Energia IV um ca. 40 Prozent. Das komplexe
Fördersystem erfordert allerdings eine Einzelfallprüfung, ob eine
Einspeisevergütung gezahlt und welche Höhe diese haben wird. Für nahezu
alle Anlagen ab 12 KW Leistung gilt eine Registerpflicht. Diese Schwelle
wird bei Dachanlagen, die im Zuge einer Asbestsanierung realisiert
werden, auf 50 KW erhöht. Für Altanlagen, denen bereits eine Förderung
zugesprochen wurde, gilt Bestandsschutz. Alle Betreiber, die eine
Förderung gemäß eines der Conto Energia Dekrete erhalten, müssen aber ab
01.01.2013 einen Beitrag von 0,05 Cent je geförderte kWh entrichten.
Weitere Details entnehmen Sie bitte beigefügter Pressemitteilung von Rödl & Partner, die Sie auf dem Newsportal www.beteiligungsreport.de finden.
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