Rösler und Altmaier legen Vorschlag für Haftungsregelung und Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan vor
Berlin (opm) - Der
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und
der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter
Altmaier, haben sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung
verständigt, mit denen der Ausbau der Offshore- Windenergie beschleunigt
werden soll. Im Zentrum der Einigung stehen dabei eine Haftungsregelung
und der Systemwechsel hin zu einem gesonderten
Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen von
Offshore-Windparks.
Aufbauend auf den Vorschlägen der von
Bundesminister Rösler initiierten AG Beschleunigung
Offshore-Netzanbindung haben sich beide Ministerien darauf verständigt,
einen mehrjährigen Offshore-Netzentwicklungsplan einzuführen. Dieser
soll Realisierungszeitpunkt sowie Ort und Größe zukünftiger
Netzanschlüsse verbindlich festgelegen, um eine bessere Abstimmung mit
dem Onshore-Netzausbau zu erreichen. Der Offshore-Netzentwicklungsplan
soll mit einer Haftungsregelung für Verzögerungen bei der Errichtung und
Störungen beim Betrieb von Offshore- Netzanbindungsleitungen verknüpft
werden.
Für Offshore-Windparks, die auf den bisherigen
individuellen Anbindungsanspruch nach § 17 Absatz 2a EnWG vertraut
haben, wird durch eine Übergangsregelung sicher gestellt, dass sie ab
dem Zeitpunkt der unbedingten Netzanbindungszusage ebenfalls den
pauschalierten Schadensersatz erhalten. Das hilft den
Offshore-Windparkprojekten, die derzeit bereits von erheblichen
Verzögerungen der Netzanbindung betroffen sind.

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