Donnerstag, 19. Juli 2012

Edmund Pelikan erweitert seine Produktpalette

BeteiligungsKompass und Anders Investieren nun auch als eBook erhältlich

Landshut (opm) - Der Wirtschaftspublizist Edmund Pelikan hat mit seinem Verlag epk media nun seine zwei Leitbücher zu Finanzthemen auch als eBooks herausgebracht.

Zum einen veröffentlicht Pelikan den BeteiligungsKompass 2012, einen Almanach zur Branche der geschlossenen Fonds, erstmals als eBook. Das Besondere ist der Preis: Für nur 19,99 Euro statt 59,80 Euro für die Printausgabe erhält der Leser alle Texte mit den implementierten Grafiken. Nur das angehängte Tabellenwerk ist der Druckversion vorbehalten. Der BeteiligungsKompass erscheint bereits im neunten Jahr und ist ein wichtiges Nachschlagewerk für alle Teilnehmer in der Beteiligungsbranche.

Zum anderen wird auch das Grundlagenwerk für nachhaltige Geldanlage, das Buch „Anders Investieren“, in Zukunft als eBook verfügbar sein. Es führt den Einsteiger der sinnorientierten Finanzwelt sowohl durch die Produkt- als auch Branchenvielfalt und räumt mit dem einen oder anderen Irrtum auf. Anstatt der 29,80 Euro für die Printausgabe ist das Werk als eBook für 14,99 Euro erhältlich. Es entspricht im vollen Umfang der Druckausgabe.

Die Bücher von Edmund Pelikan sind ab sofort in vielen Online-Buchhandlungen wie Amazon, Libri und auch im Apple iBookstore erhältlich.

Die Pressemitteilung finden Sie auf dem Newsportal www.beteiligungsreport.de.

Mittwoch, 18. Juli 2012

Italien senkt Förderung für Solarstrom weiter

Rom/Padua (opm) - Das neue Regelwerk für Förderung von Strom aus Photovoltaik in Italien, das Conto Energia V, tritt am 27.08.2012 in Kraft.
Mit der Neuregelung versucht die italienische Regierung, die Kosten der Solarwende weiter abzusenken, hält aber am Prinzip der Förderung der Solarenergie fest. Langfristiges Ziel bleibt in Italien die Unabhängigkeit der erneuerbaren Energien von staatlichen Subventionen.

Kernelement der neuen Förderrichtlinien ist eine Absenkung der Einspeisevergütung gegenüber dem Conto Energia IV um ca. 40 Prozent. Das komplexe Fördersystem erfordert allerdings eine Einzelfallprüfung, ob eine Einspeisevergütung gezahlt und welche Höhe diese haben wird. Für nahezu alle Anlagen ab 12 KW Leistung gilt eine Registerpflicht. Diese Schwelle wird bei Dachanlagen, die im Zuge einer Asbestsanierung realisiert werden, auf 50 KW erhöht. Für Altanlagen, denen bereits eine Förderung zugesprochen wurde, gilt Bestands­schutz. Alle Betreiber, die eine Förderung gemäß eines der Conto Energia Dekrete erhalten, müssen aber ab 01.01.2013 einen Beitrag von 0,05 Cent je geförderte kWh entrichten.

Weitere Details entnehmen Sie bitte beigefügter Pressemitteilung von Rödl & Partner, die Sie auf dem Newsportal www.beteiligungsreport.de finden.

Dienstag, 3. Juli 2012

Offshore-Netzausbau wird beschleunigt

Rösler und Altmaier legen Vorschlag für Haftungsregelung und Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan vor

Berlin (opm) - Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, haben sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung verständigt, mit denen der Ausbau der Offshore- Windenergie beschleunigt werden soll. Im Zentrum der Einigung stehen dabei eine Haftungsregelung und der Systemwechsel hin zu einem gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen von Offshore-Windparks.
Aufbauend auf den Vorschlägen der von Bundesminister Rösler initiierten AG Beschleunigung Offshore-Netzanbindung haben sich beide Ministerien darauf verständigt, einen mehrjährigen Offshore-Netzentwicklungsplan einzuführen. Dieser soll Realisierungszeitpunkt sowie Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse verbindlich festgelegen, um eine bessere Abstimmung mit dem Onshore-Netzausbau zu erreichen. Der Offshore-Netzentwicklungsplan soll mit einer Haftungsregelung für Verzögerungen bei der Errichtung und Störungen beim Betrieb von Offshore- Netzanbindungsleitungen verknüpft werden.

Für Offshore-Windparks, die auf den bisherigen individuellen Anbindungsanspruch nach § 17 Absatz 2a EnWG vertraut haben, wird durch eine Übergangsregelung sicher gestellt, dass sie ab dem Zeitpunkt der unbedingten Netzanbindungszusage ebenfalls den pauschalierten Schadensersatz erhalten. Das hilft den Offshore-Windparkprojekten, die derzeit bereits von erheblichen Verzögerungen der Netzanbindung betroffen sind.

Photovoltaik: Einigung im Vermittlungsausschuss

Berlin (opm) - Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt werden.
Am 11. Mai 2012 hatte der Bundesrat die zuvor vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossene Novellierung des EEG vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Gegenüber dem Bundestagsbeschluss sieht die Einigung verschiedene Änderungen vor. Unter anderem wird ein Gesamtausbauziel für die EEG-geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert.

Bundesumweltminister Peter Altmaier begrüßte die Einigung.

Im Einzelnen einigte sich der Vermittlungsausschuss auf folgende Anpassungen des Gesetzentwurfs:

. Es bleibt bei der Einmalabsenkung der Vergütungssätze. Für Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen

. Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90 Prozent der Jahresstrommenge vergütet. Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen Anlagen.  Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2014 begrenzt.

. Es wird ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert. Im Gegenzug bleibt der jährliche Ausbaukorridor in der Höhe von 2.500 - 3.500 MW bestehen und wird nicht abgesenkt. Bisher wurden in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 27 GW errichtet. Die Photovoltaik wird so an den Markt herangeführt. Ist das Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr. Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche neue Anlagen auch danach gesichert.

. Die Größenbegrenzung bei der Vergütung von Freiflächenanlagen bleibt bei 10 MW, aber die Zusammenfassung von Anlagen zu einer Gesamtanlage erfolgt pro Gemeinde im Umkreis von 2 km anstelle der bisher festgelegten 4 km.

. Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen.

. Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert.

Die Änderungen wurden am 28. Juni 2012 dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Nach der Sitzung des Bundesrats am 29. Juni 2012 kann - sofern kein Einspruch erfolgt - das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es wird rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten.

Quelle: BMU Pressedienst Nr. 096/12 vom 28. Juni 2012