Neue Förderkonditionen für erneuerbare Energien
Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien.
Die neuen Richtlinien für Solarkollektoren:
1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/Quadratmeter (m2) bis 30. Dezember 2011, danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro m2.
2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach nur noch 500 Euro.
Die neuen Richtlinien für Biomassekessel:
1.) Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubwert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Die Förderung beträgt pauschal
1.000 Euro.
2.) Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet- Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Die neuen Richtlinien für Wärmepumpen:
1.) Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
2.) Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche
jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt etwa erhalten.
Die neuen Richtlinien bei KfW-Förderung:
1.) Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
2.) Wegfall der Förderung für Biogasleitungen
3.) Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen

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