München (opm) - Stärkung der Anlegerrechte, mehr Transparenz und Haftungsklarheit bei Finanzprodukten, höhere Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen – so lauten die vorrangigen Ziele des Ende letzten Jahres beschlossenen Finanzanlagenvermittlerrechts. Denn durch qualitativ minderwertige Finanzprodukte oder zweifelhafte Vertriebspraktiken kamen in den vergangenen Jahren immer mehr Anleger zu Schaden. Welche teilweise komplexen Änderungen mit der Gesetzesreform auf Finanzvermittler genau zukommen, erläutert die Haufe-Neuerscheinung „Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht“.
Die Fälle sind spektakulär und gingen durch die Medien: Geprellte Anleger, die ihr sauer Erspartes vertrauensvoll in die Hände von Finanzvermittlern gaben und am Ende ohne Geld und vielfach ohne Altersvorsorge dastanden. Die Gründe reichten von Qualitätsmängeln bei den Anlageprodukten über die fehlende Beständigkeit gegenüber negativen Marktentwicklungen bis hin zu schlicht falscher Beratung.
Dem will der Gesetzgeber mit der Finanzanlagenvermittlerreform einen Riegel vorschieben. Auf Finanzvermittler kommen damit weitreichende Änderungen zu. So müssen ab dem Jahreswechsel 2012/2013 — mit einer zweijährigen Schonfrist — nicht nur die persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit, sondern auch entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden. Zudem wird die Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis — was den Anlegern bei Schädigungen zugute kommt. Einige Änderungen, wie die ausführlichere Information der Anleger bei geschlossenen Fonds, sind bereits ab dem 1. Juni 2012 auszuführen.
Die beiden Juristen Andreas Glotz und Dr. Carlo H. Borggreve erläutern in ihrem Praxishandbuch „Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht“ praxisorientiert und verständlich, welche Neuerungen der Gesetzgeber genau beschlossen hat und geben Tipps für die Praxis. Die Regelungen zu Berufszugang und Berufsausübung sind dabei ebenso Thema wie Vertrags- und Haftungsfragen sowie die Konsequenzen für Vertragspartner der Vermittler. Zusätzlich zum Buch stehen Online-Arbeitshilfen kostenlos zur Verfügung, die die Umsetzung der Bestimmungen erleichtern.
Die Neuerscheinung „Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht“ ist ab September für 59 Euro bei Haufe und im Buchhandel erhältlich.
